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Fördermöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte

Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.

Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?

Dann kontaktieren Sie gern:

Marielies Becker 
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de

Gerald Franz
Projektmanager Bahntechnik, Luft- und Raumfahrttechnik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de

Dr. Tania Hancke
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger Luftfahrtforschung
Gesamtsystemtechnologien
Tel.: +49 228 447-466
Tania.Hancke@dlr.de

 

Zeigen, was Brandenburg kann

Nachwachsende Rohstoffe sind ein Schlüssel für eine klimafreundliche, ressourcenschonende und regionale Wirtschaft. In Brandenburg entstehen bereits heute innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, die biogene Rohstoffe nutzen, fossile Ressourcen ersetzen, Reststoffe in Wert setzen oder neue Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum ermöglichen.

Mit dem Wettbewerb „NAWARO Brandenburg“ macht neuwerg diese Ideen sichtbar.

Gesucht werden Akteure aus Brandenburg, die mit nachwachsenden Rohstoffen in Verbindung mit Kreislaufwirtschaft oder nachhaltiger Produktion neue Wege gehen. Die Einreichung sollte innovativ sein und kann von der ersten Idee über eine marktnahe Lösung bis zur praktizierten Anwendung reichen.
 

Ziele des Wettbewerbs

Der Wettbewerb „NAWARO Brandenburg“ versteht sich als Bühne für zukunftsfähige Ideen und Anwendungen aus Brandenburg. Er soll innovative Akteure im Land Brandenburg sichtbar machen, vernetzen und stärken.

Im Mittelpunkt stehen innovative Lösungen, die

  • nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und fossile Ressourcen ersetzen,

  • Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und nachhaltige Produktion voranbringen,

  • regionale Wertschöpfung und Kooperationen in Brandenburg stärken sowie

  • Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle entwickeln und erfolgreich in die Praxis bringen.
     


Was gibt es zu gewinnen?

Der Wettbewerb „NAWARO Brandenburg“ zeichnet die besten Einreichungen aus und bietet weit mehr als eine finanzielle Prämie. Im Mittelpunkt stehen Sichtbarkeit, Vernetzung und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung innovativer Ideen. Es werden in zwei Kategorien jeweils drei Preise vergeben

Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten:

  • ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro je Wettbewerbskategorie, verteilt auf den 1. Platz mit 2.500 Euro, den 2. Platz mit 1.500 Euro und den 3. Platz mit 1.000 Euro,

  • eine öffentliche Auszeichnung im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung mit begleitender Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,

  • umfangreiche Sichtbarkeit durch ein Unternehmens-, Projekt- oder Innovationsporträt, ein digitales Preisträger-Label sowie die Präsentation über die Kommunikationskanäle von neuwerg,

  • sowie wertvolle Vernetzung und fachliche Unterstützung durch den Zugang zum Netzwerk von neuwerg.

Auch alle weiteren Bewerbungen profitieren von zusätzlicher Sichtbarkeit. Jede Einreichung erhält die Möglichkeit einer Kurzdarstellung auf der neuwerg-Webseite.

Weitere Informationen sind HIER direkt
 

BMFTR 30.09.2026 - 24.11.2026

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur MINT-Studienorientierung und -begleitung (AkadeMINT), Bundesanzeiger vom 30.09.2026

Vom 23. September 2026

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der im Juni 2026 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam veröffentlichte Aktionsplan MINT+ erweitert die früheren Programme von 2019 und 2022 und legt den Schwerpunkt auf ein ganzheitliches, vernetztes Bildungsökosystem für den MINT-Bereich. MINT steht dabei nicht mehr nur für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, sondern ist als interdisziplinäres, zukunftsorientiertes und -weisendes Lehr- und Lernfeld zu verstehen. Ziel ist es, MINT-Kompetenzen nicht nur als Fachwissen, sondern als Schlüsselqualifikation für kritisches Denken, kreative Problemlösung und gesellschaftliche Teilhabe zu etablieren. Der Aktionsplan fordert den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, die Skalierung erfolgreicher Bildungsansätze und die Integration von digitalen sowie zukunftsweisenden Themen wie Künstliche Intelligenz (KI) und Nachhaltigkeits­technologien in alle Bildungsstufen.

Damit zahlt der Aktionsplan auch auf die Hightech Agenda der Bundesregierung ein und schafft die erforderlichen personellen, bildungs- und institutionellen Rahmenbedingungen, die für deren Realisierung nötig sind: Entlang von vier Handlungsfeldern schafft er eine qualitätsgesicherte Fachkräftebasis, stärkt die technologische Souveränität durch innovative Forschungs- und Transferstrukturen und sorgt dafür, dass digitale und KI-Kompetenzen chancengerecht und flächendeckend in der Bevölkerung verankert werden.

Ergänzt wird der Aktionsplan MINT+ um eine crossmediale Kommunikationsoffensive, die über Testimonials und an niedrigschwelligen Kontaktpunkten Berührungsängste abbaut und eine positive MINT-Erzählung schafft.

Der Fachkräftemangel in MINT-Berufen bleibt eine zentrale Herausforderung für unsere Wirtschaft und für die Sicherung unseres Wohlstands, insbesondere angesichts globaler Entwicklungen wie dem Klimawandel, der industriellen Transformation und der rasanten Digitalisierung. Ein zentraler Baustein des Aktionsplans MINT+ ist daher die Talent- und Fachkräfteförderung (Handlungsfeld 3). Hierfür sollen Nachwuchsförderprogramme, Forschungs- und Praktikumsnetzwerke sowie spezialisierte Studienpfade etabliert werden, um die technologische Souveränität zu sichern.

Für den Bereich der MINT-bezogenen beruflichen Aus- und Weiterbildung gibt es bereits diverse Initiativen und Programme, um beispielsweise das Handwerk zu stärken sowie Berufseinsteigende und Professionals in Zusammenhang mit dem Strukturwandel arbeitsfähig zu machen beziehungsweise zu halten. Mit Blick auf die erforderliche Innova­tionskraft des Landes ist aber insbesondere die Fachkräftelücke bei den fehlenden Expertinnen und Experten, das heißt High Potentials und der wissenschaftliche Nachwuchs, in den Blick zu nehmen. Angebote zur Studienorientierung sowie zur kontinuierlichen Unterstützung für MINT-Fächer bestehen auch, sind aber bisher nicht ausreichend auf regionale Gegebenheiten, beispielsweise den anhaltenden Wegzug junger Menschen aus strukturschwachen Regionen in Ballungsgebiete, abgestimmt.

An dieser Stelle setzt die Förderrichtlinie „AkadeMINT“ an: Ziel ist es, den Anteil von jungen Frauen in den MINT-Studiengängen zu steigern und Jugendliche und junge Erwachsene aus weiteren bisher in MINT-Studiengängen und bei Abschlüssen im MINT-Bereich unterrepräsentierten, schwer erreichbaren Zielgruppen („easy-to-ignore-groups“) zu erreichen. Mit der Förderung sollen MINT-Studiengänge prominent platziert und das Studienangebot für die Zielgruppen zugänglich und zudem dauerhaft attraktiv gestaltet, und so langfristig die Abbruchquote gesenkt werden.

Hier finden Sie weitere INFORMATIONEN

E-Fuels & CCU: Projekte für die nächste Generation klimaneutraler Kraftstoffe gesucht

BMFTR Meldung 22.09.2026

Nicht für jede Mobilitätsart ist die elektrische Batterie die Alternative. Gerade im Flug- und Schiffsverkehr sind große Reichweiten und eine hohe Energiedichte gefragt. Nachhaltig hergestellte E-Fuels können hier eine klimafreundliche Alternative sein. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sucht nun Projekte, die neue Lösungen für eine effizientere und wirtschaftlichere Herstellung klimafreundlicher E-Fuels entwickeln.

Wasserstoffbasierte E-Fuels können für bestimmte Anwendungsbereiche im Verkehr eine klimaschonende Lösung sein. Die synthetischen Kraftstoffe können über bestehende Tankstellen und andere vorhandene Strukturen bereitgestellt und teilweise auch in heutigen Antriebssystemen genutzt werden. 

Noch ist ihre Herstellung allerdings energieintensiv und mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Mit der Förderinitiative Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten – Neue Wege für klimaneutrale Kraftstoffe der Zukunft unterstützt das BMFTR deshalb neue und verbesserte Technologien für alle Herstellungsstufen. 

Ziel ist es, klimafreundliche E-Fuels wirtschaftlicher und ressourcenschonender herzustellen. Projektskizzen können ab sofort bis zum 30. November 2026 eingereicht werden. 

Kohlenstoff nutzen und Emissionen reduzieren

Deutschland hat zum Ziel, sich als technologischer Spitzenreiter bei klimafreundlichen Kraftstoffen zu etablieren. Deswegen setzt die Förderinitiative an verschiedenen Punkten an: 

  • Die künftigen Projekte sollen neue Lösungen für die Produktion der Kraftstoffe und klimaverträgliche Bezugsquellen für die dafür benötigten Ausgangsstoffe erforschen. Eine zentrale Rolle spielt dabei Kohlenstoff. Dieser lässt sich beispielsweise über Direct Air Capture (DAC) gewinnen. DAC ist ein technisches Verfahren, mit dem Kohlendioxid (CO₂) direkt aus der Umgebungsluft herausgefiltert wird.

  • Darüber hinaus soll untersucht werden, wie sich schwer vermeidbare CO2-Emissionen aus Industrieprozessen mittels Carbon Capture and Utilization (CCU) effizient für E-Fuels nutzen lassen. CCU nutzt beispielsweise Industrieabgase, um diese als Rohstoff weiterzuverwenden. In Betracht kommen als CO2-Quellen unter anderem die Kalk-, Stahl- und Zementherstellung sowie die thermische Abfallverwertung. 

  • Gesucht werden insgesamt neue Ansätze, die deutlich über den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und die Grundlage für weitere technologische Entwicklungen schaffen.

  • Gleichzeitig sollen die Forscherinnen und Forscher den Transfer in die Anwendung mitdenken. Die Forschungsergebnisse sollen eine hohe Anschlussfähigkeit für nachfolgende Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben haben. Die Beteiligung von Unternehmen ist deshalb ausdrücklich erwünscht. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können von der Zusammenarbeit profitieren und neue technologische Lösungen für klimaneutrale Kraftstoffe entwickeln.

Teil der Hightech Agenda Deutschland

E-Fuels sind ein wichtiger Bestandteil der Hightech Agenda Deutschland. Sie gehören im Bereich Mobilität zu den Schlüsseltechnologien. Die Hightech Agenda Deutschland ist die zentrale Forschungs- und Innovationsinitiative der Bundesregierung, mit der Deutschland seine Stärken in wichtigen Zukunftstechnologien ausbauen und Forschung schneller in die Anwendung bringen wird.

Weiterführende Informationen

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres

Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
• Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
• integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
• Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
• effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
• Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement
• Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
• Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
• innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
• effizientere Bewässerungstechnologien;
• innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
• Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.

Bewertungsstichtage für zunächst einzureichende Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Das Land Berlin fördert mit ProFIT Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.

Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

  • Zuschüsse bis zu 500.000 EUR pro Projekt beziehungsweise Projektpartner
  • Darlehen bis zu 1 Mio. EUR Laufzeit bis zu 10 Jahre

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin.

Unternehmen:

  • KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
  • Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen

Forschungseinrichtungen:

  • nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen

Konkret gefördert werden:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der Personalausgaben

Die Richtlinie mit den hier genannten Konditionen tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Landesrechnungshofs am 01.01.2026 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de

Einreichfrist: laufend

Bekanntmachung des BMWI - Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründerstipendium) im Rahmen des Programms "Existenzgründungen aus der Wissenschaft" – Neufassung. Mit dem EXIST-Gründerstipendium sollen Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.

Termin zur Einreichung von Förderanträgen : jederzeit … mehr
 Weiterführende Links

Ansprechpartner
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Richtlinie CooperationVET

Gemeinsam mit den Partnerländern und an den jeweiligen Berufsbildungsreformen orientiert, sollen modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der iBBZ erprobt werden. Die Rahmenbekanntmachung orientiert sich an den wesentlichen Qualitätsmerkmalen des deutschen Berufsbildungssystems:

  • Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern,
  • Lernen im Arbeitsprozess,
  • Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und Prüfungsstandards,
  • Qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und Berufsschulen,
  • Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung und
  • Attraktive berufliche Karrierewege.

Mit dieser Rahmenbekanntmachung werden Sondierungs- und Kooperationsprojekte gefördert, die an den Interessen und Reformanliegen der BMBF-Partnerländer ausgerichtet sind und dabei, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung berücksichtigen. Damit zielt die Förderung auf nachhaltige, systemische Effekte und einen anwendungsorientierten Praxistransfer. Die Einbettung der Projekte in bilaterale Kooperationen und interministerielle Reformdialoge soll weitere Potenziale für die Verstetigung der Projektergebnisse über den unmittelbaren Projektzusammenhang und -zeitraum hinaus aktivieren.

Zuwendungsempfänger

Für beide Module gemäß Nummer 2 gelten gleichermaßen die folgenden Bedingungen:

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Besonders angesprochen sind Kammerorganisationen und Gewerkschaften (inklusive deren angeschlossenen Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie regionale und bereichsförmige Untergliederungen), das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ebenfalls angesprochen sind Landeseinrichtungen (z. B. Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen etc.).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (beispielsweise Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen hiervon sind AHKs und deren Dienstleistungsgesellschaften.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Rahmenbekanntmachung sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.4 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
„BG-IBB – Internationalisierung der Berufsbildung“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: berufsbildunginternational@dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner ist
Herr Matthias Bockhold
Telefon: +49 228/3821-2157